Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3799
OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehr- und Persönlichkeitsrechtsverletzung von Anglern; Recht der freien Meinungsäußerung; Kennzeichnung des Tatsachenbegriffs; Voraussetzungen einer unzulässigen Formalbeleidigung; Anforderungen an eine Schmähkritik

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 185; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen des Rechts der freien Meinungsäußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht - Schmähkritik im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
    Eine derartige Meinungsäußerung genießt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG, NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder").

    Dabei kann dahingestellt werden, in wie weit der Kläger als Personengemeinschaft, dessen Mitglieder oder die Angler als solche überhaupt als Kollektiv beleidigungsfähig sind, da mit zunehmender Größe eines Kollektivs die Herabwürdigung des Einzelnen verschwindet (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 3303, 3306; Löffler-Steffen, § 6 Rn. 103).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts den in den Fachgerichtsbarkeiten entwickelten Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304).

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, bedarf der Ermittlung ihres vollständigen Aussagegehaltes und der Berücksichtigung des Kontextes, in welchem sie aufgestellt wird (vgl. BGH, AfP 1997, 634, 635; Löffler/Ricker, Kap. 25, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht