Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ehr- und Persönlichkeitsrechtsverletzung von Anglern; Recht der freien Meinungsäußerung; Kennzeichnung des Tatsachenbegriffs; Voraussetzungen einer unzulässigen Formalbeleidigung; Anforderungen an eine Schmähkritik
- Judicialis
BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 185; ; GG Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzen des Rechts der freien Meinungsäußerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Persönlichkeitsrecht - Schmähkritik im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.11.2001 - 17 O 457/01
- OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1249
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
Eine derartige Meinungsäußerung genießt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG, NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder").Dabei kann dahingestellt werden, in wie weit der Kläger als Personengemeinschaft, dessen Mitglieder oder die Angler als solche überhaupt als Kollektiv beleidigungsfähig sind, da mit zunehmender Größe eines Kollektivs die Herabwürdigung des Einzelnen verschwindet (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 3303, 3306;… Löffler-Steffen, § 6 Rn. 103).
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts den in den Fachgerichtsbarkeiten entwickelten Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304).
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, bedarf der Ermittlung ihres vollständigen Aussagegehaltes und der Berücksichtigung des Kontextes, in welchem sie aufgestellt wird (vgl. BGH, AfP 1997, 634, 635;… Löffler/Ricker, Kap. 25, Rn. 10).